Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt. Die Anzeige kann online erfolgen.
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.
Die Anzeige muss nachstehende Angaben enthalten:
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.
§ 19 Absatz 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales