Whistleblowing / Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem erfüllt die Vorgaben, die das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fordert. Sie können hier Informationen über Verstöße, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit bei oder mit der Stadtverwaltung Bad Vilbel erlangt haben, anonym melden.

Das Hinweisgebersystem wird durch die Firma b-pi sec GmbH umgesetzt. Der Empfang und die Weiterverarbeitung der Hinweise werden über den externen, neutralen qualifizierten Mittler realisiert. Somit kann die Anonymität des Hinweisgebenden gewahrt werden.

Wir legen bei unserem Hinweisgebersystem Wert auf Fairness - sowohl im Umgang mit Hinweisgebenden als auch mit Personen, die von einem Vorwurf betroffen sind. Dabei wird stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und in jedem Einzelfall geprüft, welche Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Falls Sie Hinweise auf entsprechende Verstöße im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit, mit der Stadtverwaltung Bad Vilbel wahrnehmen oder wahrgenommen haben, können Sie diese über folgende Wege an die b-pisec übermitteln: 
  • Formular zur Meldung von Fehlverhalten und Verstößen - Das Kontaktformular wird direkt an die b-pi sec GmbH übermittelt. Eine Zwischenspeicherung bei der Stadtverwaltung Bad Vilbel findet nicht statt.
  • Direkt per E-Mail - Sie können direkt eine E-Mail mit Ihrem Hinweis an whistleblowing@No spam please!b-pisec.com senden.
  • Direkt per Telefon - Rufen Sie bei der b-pi sec GmbH unter der 06431-902910 an und teilen Sie Ihr Anliegen mit.
  • Postalisch - Senden Sie einen Brief mit Ihrem Hinweis an die b-pi sec GmbH, Kopenhagener Str. 6, 65552 Limburg an der Lahn.
Die Angabe einer Kontaktmöglichkeit ist verpflichtend. Die Stadtverwaltung Bad Vilbel ist gesetzlich nicht verpflichtet, anonymen Meldungen nachzugehen.


Hinweis: Wir bieten die Nutzung unseres Hinweisgebersystems nicht nur den Beschäftigten der Stadtverwaltung Bad Vilbel an, sondern auch zusätzlich Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der Stadtverwaltung in Kontakt stehen (§ 16 Abs. 1 HinSchG).

Formular zur Meldung von Hinweisen gemäß HinSchG

 
Bitte geben Sie Ihren Namen an
 
Geben Sie Ihre Adresse an, falls Sie eine postalische Kontaktaufnahme wünschen
 
 
Geben Sie Ihre E-Mailadresse an, falls Sie eine digitale Kontaktaufnahme wünschen
 
Geben Sie Ihre Telefonnummer an, falls Sie eine telefonische Kontaktaufnahme wünschen
 
 
Geben Sie Ihre Nachricht ein
 

Kontakt


Kopenhagener Strage 6
65552 Limburg an Lahn

Beispiele für Meldungen, die keine Meldungen im Sinne des HinSchG darstellen :

> Meldungen über Falschparker
> Meldungen über den (Pflege-)Zustand von Grundstü-
cken und Objekten
> Jegliche Art von Meldungen zu (persönlichen sowie
politischen) Ansichten und Meinungen