Für den Erwerb der Privatpilotenlizenz sollten Sie einen Zeitraum von 3 Monaten bis 2 Jahren einplanen.
Die Abnahme der praktischen Prüfung muss spätestens 24 Monate nach bestandener Theorieprüfung erfolgen.
Die Lizenz ist unbefristet gültig. Die in der Lizenz eingetragenen Klassenberechtigungen (z. B. einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge - SEP) haben allerdings eine Gültigkeit von 24 Monaten, im Übrigen 12 Monate.
Um Ihre Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge zu verlängern bzw. die fortlaufende Flugerfahrung beim LAPL(A)) innerhalb von 24 Monaten nachweisen zu können, müssen Sie
- eine Befähigungsüberprüfung in der entsprechenden Klasse gemäß Anlage 9 der VO (EU) Nr. 1178/2011 absolvieren und/oder
- einen Auffrischungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Lehrberechtigten absolvieren.