Mittel aus der Walderhaltungsabgabe können auf Antrag (auch Onlineantrag) durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt werden.
Nach der Prüfung wird der Antrag zur Entscheidung dem Landesforstausschuss vorgelegt. Bei positiver Entscheidung wird die Bewilligung erteilt.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Mittel besteht nicht
- Für Maßnahmen in Natura 2000Gebieten können Mittel aus der Walderhaltungsabgabe unmittelbar dem Stiftungskapital der hessischen Stiftung Natura 2000 zugeführt werden
- Mittel aus der Walderhaltungsabgabe dürfen nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, soweit sie bereits aus öffentlichen Mitteln gefördert werden oder bei denen eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Durchführung besteht
Über den Einsatz der Mittel aus der Walderhaltungsabgabe wird nach Maßgabe des Landeshaushalts entschieden.