Mit dem Förderprogramm „Impulse der Arbeitsmarktpolitik – IdeA“ werden modellhafte und innovative Projekte von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie von weiteren auf den Arbeitsmarkt bezogenen Akteuren gefördert.
Die Maßnahmen sollen Brücken bauen zwischen arbeitslosen Menschen einerseits und dem Bedarf an Fachkräften andererseits. Sie sollen belegen, dass aus Arbeitslosen, und insbesondere auch aus Langzeitarbeitslosen, mit der notwendigen Unterstützung durch Begleitung, Beratung und Qualifikation Fachkräfte werden können, deren Einsatz und Know-how auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefragt sind. Dies kann etwa durch Maßnahmen geschehen, die auf die Ausbildung in Zukunfts- und Mangelberufen ausgerichtet sind. Ansätze aus dem Bereich Teilzeitausbildung sind dabei besonders erwünscht. Auch für vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das erfolgreiche Absolvieren der Ausbildung durch Beratung und Begleitung unterstützen, kann die Förderung genutzt werden. Auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe und der Arbeitsmarktförderung am Übergang Schule – Beruf können Gegenstand der Förderung sein.
Wünschenswert sind auch Projekte, die die Digitalisierung sowohl im Sinne der digitalen Kompetenzentwicklung der Projektteilnehmenden als auch das digitale Lernen der Teilnehmenden berücksichtigen. Wo möglich und sinnvoll, sollte eine berufsqualifizierende Sprachförderung Bestandteil der Projektkonzepte sein.
Des Weiteren können Projekte gefördert werden, die durch das Sammeln von Erkenntnissen, das Erproben von neuen Methoden oder das Anwenden von innovativen Inhalten dazu beitragen, mittelbar die unten genannten Personengruppen zu unterstützen.
In den Fördergrundsätzen sind Kriterien zur Bewertung der eingereichten Projekte definiert.