Der Antrag auf Zulassung zu dieser Weiterbildung kann elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die Zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen.
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die Zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid, zeitgleich erhält der zuständige Prüfungsausschuss das Zulassungsschreiben, ggfs. mit prüfungsrelevanten Unterlagen als Auftrag für die Abnahme der Prüfung.