Reichen Sie den Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung schriftlich oder elektronisch ein. Die Bundesanstalt prüft Ihren Antrag, fordert bei Bedarf Unterlagen nach und erstellt einen Zulassungsbescheid. Der Zulassungsbescheid geht Ihnen schriftlich zu. Er kann mit Auflagen versehen werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, ergänzt oder geändert werden.
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