Fachwirtin / Fachwirt für Informationsdienste:
1. Sie haben die Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf "Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“ bestanden oder einen anderen Berufsabschluss in dem Bereich Archiv, Bibliothek bzw. Information und Dokumentation.
2. Sie haben/können eine/e praktische Tätigkeit in einem Archiv, einer Bibliothek oder einer Informations- und Dokumentationseinrichtung bis zum Zeitpunkt des zweiten schriftlichen Prüfungsteils dieser Fortbildung ausgeübt/ausüben. Die erforderliche Dauer der Tätigkeit richtet sich nach der Note der Abschlussprüfung Ihres Ausbildungsberufes:
- mindestens zweieinhalb Jahre bei der Note "gut" oder "sehr gut"
- mindestens dreieinhalb Jahre bei der Note "befriedigend"
- mindestens viereinhalb Jahre bei der Note "ausreichend"
Eine Teilzeitbeschäftigung wird anteilig angerechnet.
3. Sie haben/nehmen regelmäßig am Unterricht eines Lehrganges am Verwaltungsseminar Frankfurt zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/-in für Informationsdienste teilgenommen/teil.
Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt:
Zulassung über Bildungsabschluss:
Sie besitzen einen der folgenden Bildungsabschlüsse:
- „Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte"
- „Fachangestellter/ Fachangestellte für Bürokommunikation"
- „Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement“, sofern Sie die Ausbildung im Öffentlichen Dienst absolviert haben und eine Dienstbegleitende Unterweisung nach dem veröffentlichten Lehr- und Stoffplan für Hessen absolviert haben und die Wahlqualifikation „Verwaltung und Recht“ oder „öffentliche Finanzwirtschaft“ gewählt haben
- die Angestelltenprüfung I
- die Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung
- eine inhaltlich gleichartige Abschluss-, Fortbildungs- oder Laufbahnprüfung
Sie haben seit Bildungsabschluss bis zum Beginn des Fortbildungslehrganges über mindestens 12 Monate eine den oben genannten Berufen entsprechende Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst wahrgenommen. (Gültig ab 01.01.2023)
Sie nehmen/haben regelmäßig am Unterricht eines Lehrganges an einem Verwaltungsseminar des Hessischen Verwaltungsschulverbandes zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin teil/teilgenommen.
Die Zulassung kann auch erteilt werden, wenn Sie im öffentlichen Dienst eine der folgenden Ausbildungen bestanden haben
- die Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
- die Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation
- die Ausbildung zum/zur Bürokaufmann/Bürokauffrau
und bis zum Beginn der Fortbildung einschlägige fachtheoretische Kenntnisse nachweisen können (z.B. der vorgeschaltete Anpassungslehrgang „Fit für Fachwirt - Basiswissen VFW“),
und seit Bildungsabschluss bis zum Beginn des Fortbildungslehrganges über mindestens 12 Monate eine den oben genannten Berufen entsprechende Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst wahrgenommen haben.
Auf die Zeit Ihrer geleisteten Berufspraxis werden entsprechende Tätigkeiten mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in voller Höhe angerechnet.
Eine Teilzeitbeschäftigung, deren Umfang unterhalb der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit liegt, wird für Ihre Berufspraxis anteilig angerechnet.
Die Zulassung kann auch für Interessierte mit vergleichbaren Bildungsabschlüssen möglich sein. Da in diesen Fällen eine individuelle Prüfung erfolgen muss, bitten wir Sie, sich direkt mit den jeweils regionalzuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern Kontakt aufzunehmen.