Zahnärztinnen und Zahnärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet hinweisen.
Wenn Sie als Fachärztin/Facharzt tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung zum Führen der Bezeichnung als Facharzt/ -ärztin durch die zuständige Landeszahnärztekammer. In Hessen wird das Erlangen und Führen der Weiterbildungsbezeichnungen in der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Hessen geregelt.