Die Wohnungsbauprämie müssen Sie bei Ihrem Anlageinstitut beantragen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Ihnen Ihr Anlageinstitut zusammen mit dem Jahreskontoauszug zugeschickt hat.
Verfahrensablauf bei Bausparverträgen
Die Wohnungsbauprämie wird regelmäßig nur ermittelt und vorgemerkt. Die Auszahlung der angesammelten Wohnungsbauprämien an die Bausparkasse – zugunsten Ihres Bausparvertrages – erfolgt grundsätzlich erst bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages.
Ausnahmen:
- Hatten Sie bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist keine wohnungswirtschaftliche Verwendung erforderlich. In diesem Fall erhalten Sie bei Verfügung über das Bausparguthaben die Prämie für die letzten sieben Sparjahre gewährt, wenn seit dem Vertragsabschluss mindestens sieben Jahre vergangen sind.
- In besonderen Fällen (z.B. völlige Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit von mehr als einjähriger Dauer tritt nach Vertragsabschluss ein) erhalten Sie bei Verfügung über das Bausparguthaben die für die letzten sieben Sparjahre Jahre ermittelte Wohnungsbauprämie, auch wenn Sie das Bausparguthaben nicht wohnungswirtschaftlich verwenden (unschädliche Verfügung).
Besonderheiten für Altverträge (vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen):
Die Wohnungsbauprämie wird bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst ausgezahlt, wenn
- dieser zugeteilt worden,
- die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Vertragsschluss überschritten oder
- unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.
Sollten Sie das angesammelte Guthaben innerhalb der Festlegungsfrist von 7Jahren anderweitig verwenden, so entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.