Für die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie in hessischen Schulen bedarf es vorab einer Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium. Diese Regelung betrifft wissenschaftliche Forschungsvorhaben unabhängig von der Fachrichtung und den eingesetzten Methoden und Instrumenten. Befragungen mittels Fragebogen, Kompetenztests, qualitative Interviews, Unterrichtsbeobachtungen und ähnliches sind damit umfasst. Die Genehmigung durch Kultusministerium ist zwar Voraussetzung für die Durchführung, ersetzt aber nicht die Zustimmung der einzelnen Schule zu der Durchführung dort. Bevor die Schulleitung einer Teilnahme zustimmt, ist in jedem Fall die Schulkonferenz zu dem Forschungsvorhaben anzuhören. Die Anhörung der Schulkonferenz kann zeitlich unabhängig von dem Antragsverfahren nach § 84 Hessisches Schulgesetz erfolgen. Das Genehmigungsverfahren legt besonderes Augenmerk auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, da bei Befragungen und ähnlichen Datenerhebungen in Schulen in aller Regel personenbezogene oder personenbeziehbare Daten erhoben werden. Darüber wird ebenfalls geprüft, ob Erhebungsmethoden und –inhalte sensible Sachverhalte betreffen und die Gefahr einer Beeinträchtigung des Schulfriedens oder des Erziehungsauftrages der Schulen besitzen.