Nachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen
Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht die Möglichkeit eine Ausnahme von diesen zu beantragen.
Voraussetzung ist, dass die Anwendung dieser Vorschriften für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.
Antrag mit folgenden Angaben
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.
§ 8 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 11 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV
Anhang 1 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 19 Absatz 4 (Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz