Spätestens 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer: 1 Jahr bis 3 Jahre
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit der Aufenthaltstitel der Eltern.