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Straßenreinigung

Leistungsbeschreibung

Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

Quelle: Hessenfinder

Kontaktpersonen

Claudia Schwarze
SchwarzeClaudia
Tel:
Work(06101) 602-402
Fax:
Fax(06101) 528-262
 
Engelbert Buchardt
BuchardtEngelbert
Tel:
Work(06101) 602-284
Fax:
Fax(06101) 528-262
 
Florian Weber
WeberFlorian
Tel:
Work(06101) 602-404
Fax:
Fax(06101) 528-262
 

Organisationseinheit

Stadt Bad Vilbel - Abfallwirtschaft und Grünflächenpflege
Stadt Bad Vilbel