Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die zum Betriebsbereich gehört oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern?
Dann benötigen Sie eine Genehmigung, wenn es sich um eine störfallrelevante Änderung handelt und der angemessene Sicherheitsabstand erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird, Stellte die zuständige Stelle bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Anzeige über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung fest, dass Ihr Vorhaben die oben genannten Auswirkungen hat? Dann benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung.