Zur Erhaltung und Bewahrung von im Privatvermögen gehaltenen, besonders wertvollen Kulturgütern, kann der Eigentümer direkte staatliche Subventionen erhalten. Neben dieser unmittelbaren Förderung wird die staatliche Bemühung, schutzwürdige Kulturgüter zu erhalten, durch eine steuerliche Begünstigung ergänzt.
Um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Steuerbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag von der nach Landesrecht zuständigen oder der von der Landesregierung bestimmten Behörde (näheres hierzu unter „Welche Unterlagen werden benötigt?“).
Die Steuerbescheinigung wird von der zuständigen Behörde nur für
- Herstellungsmaßnahmen oder
- Erhaltungsmaßnahmen ausgestellt,
wenn diese Maßnahme erforderlich war und an einem eigenen schutzwürdigen Kulturgut in Abstimmung mit der zuständigen Bescheinigungsbehörde durchgeführt wurde.
Solche Kulturgüter sind insbesondere
- Baudenkmale und Gebäude oder Gebäudeteile einer geschützten Gebäudegruppe, die nicht zur Erzielung von Einkünften genutzt werden und nicht eigenen Wohnzwecken dienen, sowie
- schutzwürdige gärtnerische oder bauliche Anlagen,
- Mobiliar, Kunstgegenstände und -sammlungen, wissenschaftliche Sammlungen sowie besondere Bibliotheken und Archive, die sich seit mindestens 20 Jahre im Familienbesitz befinden oder als nationales Kulturgut in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach § 7 Absatz 1 des Kulturgutschutzgesetzes eingetragen sind und deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt,
wenn sie in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang der wissenschaftlichen Forschung oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, es sei denn, dem Zugang stehen zwingende Gründe des Denkmal- oder Archivschutzes entgegen.
Die Aufwendungen können im Jahr des Abschlusses der Maßnahme sowie in den folgenden 9 Jahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.