Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern.
Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.
Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt per Onlineverfahren der Steuerverwaltung übermitteln, beispielsweise über die kostenlose Onlineplattform „Mein ELSTER“ (www.elster.de).
Nach einer entsprechenden Prüfung der Angaben wird Ihnen eine Steuernummer erteilt, die u.a. Voraussetzung für die Rechnungslegung ist.
Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens zudem unter anderem fest,
- welche Steuerarten Sie zahlen müssen,
- wann Sie zahlen müssen,
- wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.
Im Ergebnis bilden Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.
Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.