Sie müssen sich an die Steuerberaterkammer Hessen wenden, sofern Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Niederlassung im Bundesland Hessen zu begründen. Berufliche Niederlassung einer/eines selbständigen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten ist die eigene Praxis, von der aus sie/er seinen Beruf überwiegend ausübt. Als berufliche Niederlassung einer/eines ausschließlich angestellten Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten gilt ihre/seine regelmäßige, bei mehreren Anstellungsverhältnissen ihre/seine zuerst begründete Arbeitsstätte.
Sofern Sie beabsichtigen, eine berufliche Niederlassung im Ausland zu begründen, ist die Steuerberaterkammer Hessen zuständig, sofern Sie in Hessen die Steuerberaterprüfung abgelegt haben oder von der Steuerberaterkammer Hessen von der Prüfung befreit wurden.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.