für die Beurkundung eines Sterbefalls, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat
Gebühr: EUR 47,00
für die Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: EUR 12,00
bei gleichzeitiger Bestellung jedes weiteren Exemplars, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Gebühr: EUR 6,00