Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
§§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 37 Personenstandsgesetz (PStG)
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Onlineantrag Sterbeurkunde
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport