Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, besteht eine Pflicht zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt I in Berlin. Der Sterbefall ist dem Schiffsführer unverzüglich mündlich anzuzeigen.
Wenn eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, verstirbt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall in seinem Sterberegister.
Die Person, die mit dem verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft lebte oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei dem Tod zugegen war, erstattet die Sterbeanzeige beim Schiffsführer.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.
Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:
Die Beurkundung im Sterberegister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Es fallen evtl. Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
§ 37 Personenstandsgesetz (PStG)
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport