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Standplatzgenehmigung

Leistungsbeschreibung

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Anträge / Formulare

Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Quelle: Hessenfinder

Kontaktpersonen

Stefanie Kunert
KunertStefanie
Fachdienst Gewerbe und Markt
Fachdienstleiterin
Tel:
Work(06101) 602-255
Fax:
Fax(06101) 602-350
 

Organisationseinheit

Ohne Zuordnung