Die Staatliche Prüfung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Ausbildungsteilnehmende der in Hessen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die an dieser Staatlichen Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich vorab zu dieser anmelden und zugelassen werden.
Die Anmeldung erfolgt beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Hier wird u.a. die Staatliche Prüfung organisiert, der Zulassungsantrag entgegengenommen, die Ladung zu den jeweiligen Prüfungen (schriftlich und mündlich) erteilt sowie das Prüfungszeugnis (Fachkundenachweis) ausgestellt.
Im Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Prüfung beizufügen sind. Diese Verordnung gilt in Verbindung mit den Übergangsvorschriften nach dem Psychotherapeuten-Gesetz in der aktuellen Fassung.