Vor der Durchführung von Sprengarbeiten ist die Sprengung eine Woche vorher anzuzeigen. Bei mehreren gleichartigen Sprengungen vier Wochen vorher.
Ausgenommen hiervon sind Sprengungen in Steinbrüchen, bei denen die Sprengarbeiten in der Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes des Steinbruchs enthalten sind.
Betroffen sind u.a. auch Sprengungen zum Abriss von Fundamenten oder Gebäuden oder bei Baumaßnahmen.
Für eine Sprengung ist eine vorherige Anzeige abzugeben.
Zuständig für die Empfangnahme der Anzeige ist die jeweilige Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde. Diese leitet eine Kopie der Anzeige an das jeweils zuständige Regierungspräsidium weiter. Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Durchführung der Sprengarbeiten zuständig.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Einheitlicher Ansprechpartner Hessen - EAH -
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
vor der Sprengung
vor mehreren gleichartigen Sprengungen
§ 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) - Erlaubnis
§ 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) - Befähigungsschein
§ 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) - Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
§ 2 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) (Änderungsanzeige)
§ 1 Abs. 1 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) (Anzeige)
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren(Einheitlicher Ansprechpartner Hessen)
Für die Kontrolle und Überwachung von Sprengungen sind in Hessen die Regierungspräsidien zuständig.
Informationen zu Sprengarbeiten beim Regierungspräsidium Kassel
Informationen zu Sprengarbeiten beim Regierungspräsidium Gießen
Informationen zu Sprengarbeiten beim Regierungspräsidium Darmstadt
Informationen zu Sprengarbeiten beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, Abteilung III "Arbeit", Referat III2: Stofflicher und medizinischer Arbeitsschutz, Medizinprodukterecht
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 52 Arbeitsschutz 2
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales