Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.
Integrationskompass
Sie können möglicherweise eine Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen erhalten.
Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen. Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme - Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger
Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.
Es fallen keine Kosten an.
Förderrichtlinie MitSprache – Deutsch4U
Formulare vorhanden: Nein Schriftform erforderlich: Nein Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Förderrichtlinie und FAQ
Regierungspräsidium Darmstadt
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration