Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Eine Statusfeststellung können nur die Vertragspartner beantragen. Das ist der
- Auftraggeber
- Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin
- Arbeitgeber und
- Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin.
Die Beteiligten können gemeinsam oder jeder allein das Verfahren beantragen. Sie müssen in der Beurteilung der Erwerbstätigkeit nicht übereinstimmen.
Wird der Antrag nur von einem Beteiligten oder einer Beteiligten gestellt, wird der andere Vertragspartner automatisch in das Verwaltungsverfahren mit einbezogen.
Die im Antrag gestellten Fragen sollten Sie vollständig beantworten und die dort erbetenen Unterlagen gleich mit senden. Die Tätigkeit und deren Umstände müssen Sie ausführlich beschreiben, insbesondere wenn Sie keine schriftlichen Verträge abgeschlossen haben.
Über den Status der Erwerbsperson erhalten beide Beteiligten eine verbindliche Entscheidung in Form eines Bescheids. Wird ein versicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, folgt daraus die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.
Das Anfrageverfahren bei der Clearingstelle entfällt, wenn bereits eine Einzugsstelle (Krankenkasse) ein Verfahren zur Feststellung des Status der Erwerbsperson durchgeführt beziehungsweise eingeleitet hat, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Entscheidung über eine freiwillige Versicherung, oder wenn der Status bereits durch einen Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung überprüft wurde.
Tipp: Die Clearingstelle bietet auch telefonische Auskunft.
siehe dazu: Sonderrufnummern; Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)