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Sozialversicherung - Versicherungspflicht feststellen lassen (Statusfeststellung)

Leistungsbeschreibung

Ihre Erwerbstätigkeit kann sozialversicherungsrechtlich eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung sein.

Wenn Zweifel über die Einordnung bestehen, können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen ein "Statusfeststellungsverfahren" beantragen. Es schafft für die Beteiligten Rechtssicherheit und dient dazu, die Versicherungspflicht feststellen zu lassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Eine Statusfeststellung können nur die Vertragspartner beantragen. Das ist der

  • Auftraggeber
  • Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin
  • Arbeitgeber und
  • Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin.

Die Beteiligten können gemeinsam oder jeder allein das Verfahren beantragen. Sie müssen in der Beurteilung der Erwerbstätigkeit nicht übereinstimmen.

Wird der Antrag nur von einem Beteiligten oder einer Beteiligten gestellt, wird der andere Vertragspartner automatisch in das Verwaltungsverfahren mit einbezogen.

Die im Antrag gestellten Fragen sollten Sie vollständig beantworten und die dort erbetenen Unterlagen gleich mit senden. Die Tätigkeit und deren Umstände müssen Sie ausführlich beschreiben, insbesondere wenn Sie keine schriftlichen Verträge abgeschlossen haben.

Über den Status der Erwerbsperson erhalten beide Beteiligten eine verbindliche Entscheidung in Form eines Bescheids. Wird ein versicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, folgt daraus die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Das Anfrageverfahren bei der Clearingstelle entfällt, wenn bereits eine Einzugsstelle (Krankenkasse) ein Verfahren zur Feststellung des Status der Erwerbsperson durchgeführt beziehungsweise eingeleitet hat, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Entscheidung über eine freiwillige Versicherung, oder wenn der Status bereits durch einen Rentenversicherungsträger im Rahmen einer Betriebsprüfung überprüft wurde.

Tipp: Die Clearingstelle bietet auch telefonische Auskunft.
siehe dazu: Sonderrufnummern; Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

Deutsche Rentenversicherung Bund - Clearingstelle

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Es besteht Unklarheit darüber, ob die Tätigkeit oder Beschäftigung in der Sozialversicherung versicherungspflichtig ist.
  • Sie sind abhängig beschäftigt, selbständig tätig, Arbeitgeber oder Auftraggeber

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind Kopien aller Verträge, die das bestehende Auftragsverhältnis betreffen (z.B. Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter oder Handelsvertreter, Honorarvertrag, Lehrvertrag) beizufügen. Ebenso sind alle gegebenenfalls bestehenden Zusatzvereinbarungen, Änderungsvereinbarungen oder Ergänzungsvereinbarungen beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Während des Anfrageverfahrens entstehen keine Kosten oder Gebühren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung sollte spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

In folgenden Fällen wird, ohne dass es eines Antrags bedarf, auf Veranlassung der Einzugsstelle über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses entschieden (Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren):

  • Der Arbeitgeber erstellt Anmeldungen für
    • den Ehemann, die Ehefrau, den (eingetragenen) Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • mitarbeitende Abkömmlinge (Kinder, Enkel oder Urenkel) oder
    • geschäftsführende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Das Verfahren wird ebenfalls durch eine verbindliche Entscheidung in Form eines Bescheids abgeschlossen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

05.09.2014
Quelle: Hessenfinder

Organisationseinheit

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