Seit dem 01.01.2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Läuft Ihr Schwerbehindertenausweis ab, können Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Besitzen Sie noch einen alten Schwerbehindertenausweis im Format DIN A6 aus Papier, behält dieser bis zum Ablauf seine Gültigkeit. Dieser wird jedoch nicht mehr verlängert, sondern bei Ablauf seiner Gültigkeit durch einen neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ersetzt.
Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie formlos einen neuen Schwerbehindertenausweis und fügen ein farbiges Passbild bei.
Die Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch die örtlich zuständigen Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales
Grad der Behinderung von mindestens 50
Die zuständige Stelle kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
kostenlos
§ 152 SGB XI Feststellung der Behinderung, Ausweise
Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Weiterführende Informationen
Informationen zum neuen Schwerbehindertenausweis in Gebärdensprache
Faltblatt Schwerbehindertenausweis
Faltblatt Schwerbehindertenausweis in leichter Sprache
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration