Dabei handelt es sich um Maßnahmen der beruflichen Bildung sowie Teilnahme an besonderen Fortbildungs- und Anpassungsmaßnahmen, die nach Art, Umfang und Dauer den Bedürfnissen der schwerbehinderten Menschen entsprechen.
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Keine
Antragstellung vor Inanspruchnahme
Sozialgesetzbuch IX § 24 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Eine Förderung der Ausbildung oder Umschulung ist nicht möglich. Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Job Coaching".
Job Coaching(Integrationsamt LWV Hessen)
Faltblatt "Job Coaching"(Integrationsamt LWV Hessen)
Integrationsamt Hessen