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Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung

Leistungsbeschreibung

Beamte und Selbständige erhalten die Leistungen vom Integrationsamt, gesetzlich Versicherte bekommen die Leistungen der Wohnungshilfe vom Rehabilitationsträger
(z. B. Renten-, Unfall-, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit). Gefördert werden zur Sicherstellung der Mobilität auch Umbauten am oder im Haus, die erforderlich sind, damit behinderte Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz erreichen können.
Das können z. B. sein:

  • Rampe zum Hauseingang
  • Hebebühne
  • Aufzug
  • Treppenlift.

Gefördert wird auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistungen ist aber, dass die Maßnahme im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des schwerbehinderten Menschen steht. Auch die barrierefreie Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes muss sich verbessern.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung

Quelle: Hessenfinder

Kontaktpersonen

Lotze-Wessel
Lotze-Wessel
Integrationsamt
Regionalmanagerin
Tel:
Work06151 801-131
Fax:
Fax06151 801-234
 

Organisationseinheit

Ohne Zuordnung