Schweißhundegespanne, die gewisse Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen, sind nach deren behördlicher Anerkennung dazu befähigt, jagdbezirks- und hegegemeinschaftsübergreifen Nachsuchen zu dürfen.
Der Antrag auf Anerkennung ist bei der oberen Jagdbehörde zu stellen.
Die obere Jagdbehörde veröffentlicht eine Liste mit den anerkannten Schweißhundegespannen