An den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, den beruflichen Schulen und den Schulen für Erwachsene gibt es bundeseinheitlich in jedem Schuljahr 75 Ferientage. Als Ferientage zählen dabei die Werktage (Montag bis Samstag) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Die Ferientermine werden so festgelegt, dass sich Schülerinnen und Schüler angemessen lange erholen können und die Kontinuität des Unterrichts gewahrt bleibt.
Die Sommerferientermine werden im Rahmen der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) vereinbart. Die beweglichen Ferientage werden jeweils von den einzelnen Staatlichen Schulämtern festgelegt.