In Hessen gilt die so genannte Lernmittelfreiheit: Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern müssen Lernmittel wie Schulbücher, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht oder Lernsoftware nicht auf eigene Kosten anschaffen. Stattdessen können diese für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen werden.
Bestimmte Gegenstände sind von der Lernmittelfreiheit ausgenommen und müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden. Dazu gehören zum Beispiel Schreib- und Zeichenmaterial, Taschenrechner und Musikinstrumente. Für die Anschaffung von Lehrmitteln wie Sportgeräten oder Wandkarten sind hingegen die Schulträger zuständig.