Zuständigkeit prüfen
Prüfen Sie zunächst, ob die betroffene Gesellschaft am Ombudsmannverfahren des BVI teilnimmt (Liste der teilnehmenden Gesellschaften)
Tipp: Sollte die Ombudsstelle des BVI für Ihren konkreten Fall nicht zuständig sein, ist die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig, wenn es sich um eine Streitigkeit nach dem Kapitalanlagegesetzbuch handelt.
Zulässigkeit prüfen
Der BVI hat eine Checkliste zusammengestellt anhand der Sie prüfen können, ob alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung gegeben sind: Zulässigkeits-Check
Schlichtungsantrag stellen
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, richten Sie den Schlichtungsantrag schriftlich an die zuständige Stelle.
- Nutzen Sie hierfür das Formular der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI und füllen Sie dieses möglichst vollständig aus. Schildern Sie darin den Sachverhalt und was Sie mit Ihrem Schlichtungsantrag erreichen möchten. Fügen Sie Kopien aller relevanten Unterlagen bei, die zum Verständnis des Anliegens notwendig sind.
- Das Büro der Ombudsstelle des BVI bestätigt Ihnen den Eingang des Schlichtungsantrags und übersendet Ihnen eine Darstellung des weiteren Verfahrensgangs.
Eine Übersicht und Erläuterungen zum Ablauf des gesamten Verfahrens von der Antragstellung bis zum möglichen Schlichtungsvorschlag erhalten Sie ebenfalls beim Büro der Ombudsstelle des BVI.