Sie können die Erlaubnis für einen Einzelabschuss oder eine Dauererlaubnis beantragen.
Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden oder bei denen feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte).
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.
Sie müssen möglichst im Antrag angeben, wo Sie schießen wollen, zum Beispiel Adresse, Gemarkung. Schießen Sie im Auftrag eines Gehegebetreibers, müssen Sie dessen Erlaubnis/Auftrag vorlegen sowie ggf. weitere Angaben zum Gehegebetreiber machen.
Sie benötigen keine Erlaubnis zum Schießen mit einer Waffe, wenn Sie
- in einer Schießstätte, zum Beispiel Ihres Schützenvereins, schießen wollen;
- mit einer Langwaffe an Schießständen auf einer genehmigten Sportveranstaltung, zum Beispiel Biathlonwettkampf, schießen wollen;
- Waffen, die nur Kartuschenmunition verschießen können, während einer Theateraufführung oder Ähnlichem nutzen wollen oder um Schadvögel zu vergrämen;
- mit Druckluft, Federdruckwaffen und CO2Waffen mit unter 7,5 Joule, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts auf umzäuntem Gebiet, zum Beispiel für Paintball-Aktivitäten, schießen wollen;
- bei Sportveranstaltungen im Auftrag der Veranstalter mit Schreckschusswaffen oder Signalwaffen Start oder Beginn eines Wettkampfs anzeigen wollen, sofern eine solche Signalgebung erforderlich ist;
- bei Not und Rettungsübungen Signalwaffen abfeuern, sofern dies Teil der Übung ist, sowie
- zur Selbstverteidigung, wenn Leib und Leben bedroht sind.
Die Schießerlaubnis kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.
Um die Schießerlaubnis zu erhalten, müssen Sie
- das entsprechende Alter haben sowie
- Ihr Bedürfnis,
- Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit,
- Ihre persönliche Eignung,
- eine Haftpflichtversicherung, die Personen und Sachschäden in Höhe von 1 Million Euro abdeckt
nachweisen.
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID)
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie die Schießerlaubnis nicht umschreiben lassen.
Wenn Sie ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.