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Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung zur Schau stellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Wetteraukreis

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Tierhaltung

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt, wo Sie die Tätigkeit ausüben wollen.
Wird die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.

Für denjenigen, der gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen und diese Tätigkeit an wechselnden Orten ausüben möchte, ist das Veterinäramt des Ortes zuständig, an dem das Unternehmen üblicherweise seinen Sitz oder sein Winterquartier hat oder als Gewerbe angemeldet ist.

Bei Unternehmen ohne Sitz im Inland das für den Ort des ersten Tätigwerdens zuständige Veterinäramt.

Bei Handel mit artgeschützten Tieren, müssen Sie sich außerdem an das Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums wenden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich Ihr Unternehmen jeweils aufhält, da eine Meldepflicht aufgrund des Artenschutzes besteht. Sie müssen einen Herkunftsnachweis für das jeweilige Tier erbringen und benötigen, wenn Sie artgeschützte Tiere verkaufen möchten, zudem auch eine EG-Bescheinigung, die Ihnen von dem Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums ausgestellt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Übersetzung Handelsregisterauszug


Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet


Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Hinweis: Wird die Erlaubnis für eine juristische Person (z.B. GmbH, Limited, Genossenschaft, AG) oder eine Personengesellschaft (z.B. GbR) beantragt, so sind die Angaben und Nachweise zur Person von jedem/jeder Vertretungsberechtigte/n (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsvorsitzende/r, Direktor o.ä.) zu erbringen.


Sachkundenachweis


Vereinsregisterauszug


Formloser Antrag

mit folgenden Angaben: a. Personalien (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und –ort, Familienstand, Heimatanschrift bei Wohnsitz im Ausland, Staatsangehörigkeit, ggf. Dauer der Aufenthaltserlaubnis und erteilende Behörde) des/r Antragsstellers/in. Ggf. Angaben zum Unternehmen: Firmenname, Sitz, Anschrift b. ggf. Personalien (s. oben) der mit der Leitung des Betriebes/der Betriebsstätte beauftragten Person(en) c. Antragsinhalt

Welche Gebühren fallen an?

Es gilt die

  • Allgemeine Verwaltungskostenordnung und
  • die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriumsfür Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
     

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt sowie dem zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3d TierSchG
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
  • § 7 Bundesartenschutzverordnung
  • Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (Für die Ausstellung einer EG-Bescheinigung)

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), Erlaubnis

Quelle: Hessenfinder

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