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Satzungen

Städte haben die Möglichkeit örtliche Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln und Gebühren festzulegen. Satzungen müssen durch die Stadtverordnetenversammlung verabschiedet werden.
Die Städte können "lokale Gesetze" - d.h. Satzungen -erlassen, soweit Bundes- oder Landesgesetze bzw. Verordnungen eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage enthalten.
Die  Satzungen der Stadt Bad Vilbel stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Quelle: Magistrat der Stadt Bad Vilbel

Kontaktpersonen

Stefan Döpfner
DöpfnerStefan
Tel:
Work(06101) 602-229
Fax:
Fax(06101) 602-390
 
Diana Firnges
FirngesDiana
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Fax(06101) 602-390
 

Organisationseinheit

Stadt Bad Vilbel - Stadt Bad Vilbel - Sitzungsdienst