Städte haben die Möglichkeit örtliche Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln und Gebühren festzulegen. Satzungen müssen durch die Stadtverordnetenversammlung verabschiedet werden. Die Städte können "lokale Gesetze" - d.h. Satzungen -erlassen, soweit Bundes- oder Landesgesetze bzw. Verordnungen eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage enthalten. Die Satzungen der Stadt Bad Vilbel stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Quelle: Magistrat der Stadt Bad Vilbel
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