Die Bezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" ist gesetzlich geschützt. Sachverständige sind für die fachliche und qualitative Kontrolle von Produkten und Dienstleistungen eines Fachgebietes zuständig.
Sachverständige stellen ihre objektive, sachkundige Kompetenz der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Typische Einschätzungsfälle liegen vor, wenn
- eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
- ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
- eine Sache bewertet,
- ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt,
- der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt
werden soll.