Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sind zur ordnungsgemäßen Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet und müssen die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen nach Elektro- und Elektronikgesetz vor Beginn und dann regelmäßig wiederkehrend durch einen geeigneten Sachverständigen prüfen und nachweisen lassen.
Besonders sachkundige und geeignete Personen im Bereich des nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) können sich entsprechend um die Anerkennung als Sachverständige bewerben, um Erstbehandlungsanlagen hinsichtlich der Einhaltung bestimmter Vorgaben zu prüfen und abhängig vom Ergebnis als Erstbehandlungsanlage zu zertifizieren.