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Sachverständige für Anlagensicherheit im Sinne von § 29a Bundesimmissionsschutzgesetz bekanntgeben

Leistungsbeschreibung

Der Betreiber einer Anlage hat gegebenenfalls einen Sachverständigen mit der Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen zu beauftragen. Dieser Sachverständige muss von der zuständigen Behörde eines Landes bekannt gegeben sein.

Die Durchführung der Prüfung kann dem Sachverständigen nur gestattet werden, wenn dieser die Anforderungen erfüllt. Dazu zählen:

  • erforderliche Fachkunde
  • Unabhängigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • gerätetechnische Ausstattung

Die Bekanntgabe erfolgt immer durch die zuständige Behörde des Landes, in dem Sie als Antragsteller Ihren Geschäftssitz haben. Die Bekanntgabe gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Hinweis: Sollte sich Ihr Geschäftssitz nicht im Inland befinden, ist das Land zuständig in dem Ihre Tätigkeit vorrangig ausgeübt werden soll.

An wen muss ich mich wenden?

An das Regierungspräsidium Darmstadt

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag (Original)
  • Nachweis zur Qualifikation (Zeugnisse, Fachkundenachweise) (Kopie)
  • Darstellung des beruflichen Werdegangs (Kopie)
  • Referenzen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Kopie)
  • Unterlagen zur Zuverlässigkeit (Erklärung des Antragstellers)
  • Unterlagen zur Unabhängigkeit (Erklärung des Antragstellers, ggfs. des Arbeitgebers)
  • Erklärung zur Haftpflichtversicherung
  • Erklärung zum Einsatz von Hilfspersonal (Original)
  • Nachweis der Geräteverfügbarkeit (Original)
  • Arbeitsproben (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten des Verfahrens berechnen sich nach dem dafür erforderlichen Zeitaufwand

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird Ihr Antrag innerhalb von 4 Monaten bearbeitet und beschieden.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
 

Fachlich freigegeben am

17.03.2015
Quelle: Hessenfinder

Organisationseinheit

Ohne Zuordnung