Banner

Pflegebedürftige unter 60-jährige Menschen in einem Wohnpflegeheim

Leistungsbeschreibung

Wohnpflegeheime sind Einrichtungen für erwachsene Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einen sehr hohen Pflegebedarf haben und deshalb nicht mehr zu Hause wohnen können. Es werden sowohl Angebote zur Alltagsgestaltung, sowie zur Tagesstruktur unterbreitet als auch die notwendige pflegerische Versorgung sichergestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53-60 SGB XII

Was sollte ich noch wissen?

Alternativen zur Vermeidung einer stationärer Betreuung können Betreutes Wohnen oder die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste sein. 
 

Wohnen in einer besonderen Wohnform
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)

Bemerkungen

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Teilhabe und Pflege im Wohnpflegeheim".

Quelle: Hessenfinder

Kontaktpersonen

Osinski
Osinski
Regionalmanagerin
Tel:
Work06151 801-157
Fax:
Fax06151 801-57157
 

Organisationseinheit

Ohne Zuordnung