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Orden und Ehrenzeichen des Landes Hessen

Leistungsbeschreibung

Viele Bereiche unserer Gesellschaft leben vom persönlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger. Diese Bereitschaft ist in Hessen besonders ausgeprägt. Etwa 2 Millionen Ehrenamtliche setzen sich auf unterschiedlichste Weise für das Gemeinwohl ein.

Hessen weiß um die Bedeutung dieses Engagements für ein funktionierendes Gemeinwesen und sagt DANKE. 

Für vorbildlichen Einsatz werden deshalb Bürgerinnen und Bürger mit der höchsten Form staatlicher Anerkennung ausgezeichnet: den Orden und Ehrenzeichen.

Einen Überblick über die Staatlichen Orden und Ehrenzeichen des Landes Hessen erhalten Sie auf der Homepage der "Hessischen Staatskanzlei".
 

An wen muss ich mich wenden?

An die im Internetauftritt der Hessischen Staatskanzlei unter "Orden und Ehrenzeichen"  jeweils aufgeführte Behörde.

Orden und Ehrenzeichen
(Hessische Staatskanzlei)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Art der Unterlagen variiert, je nach Auszeichnung. Details ergeben sich ebenfalls aus der oben genannten Aufstellung zu Orden und Ehrenzeichen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitungsdauer und auch die Fristen sind (bedingt durch die verschiedenen Auszeichnungen und Preise) ebenfalls sehr unterschiedlich.

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben am

18.07.2016
Quelle: Hessenfinder

Kontaktpersonen

Sebastian Wysocki
WysockiSebastian
Tel:
Work(06101) 602-200
Fax:
Fax(06101) 602-353
 
Yannick Schwander
SchwanderYannick
Tel:
Work(06101) 602-201
Fax:
Fax(06101) 602-353
 
Bastian Zander
ZanderBastian
Tel:
Work(06101) 602-340
Fax:
Fax(06101) 602-353
 
Silke Wölfl
WölflSilke
Tel:
Work(06101) 602-341
Fax:
Fax(06101) 602-353
 

Organisationseinheit

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