Das Bundesversicherungsamt berät Sie auch Telefonisch unter der Nummer +49 228 -619-1888 (Montag - Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 13:00 - 15:00 Uhr).
Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Leistung von Mutterschaftsgeld:
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
mit Krankengeldanspruch (z. B.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitslose)Arbeitnehmerin: pro Tag bis 13,00 Euro Mutterschaftsgeld
von der Krankenkasse plus
Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz
zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt,
arbeitslose Frauen: Mutterschaftsgeld in
Höhe der bisherigen Zahlung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
ohne Krankengeldanspruch (z. B.
Studentinnen) mit einer geringfügigen
BeschäftigungIn der Regel pro Tag bis 13,00 Euro Mutterschaftsgeld
von der Krankenkasse
In der gesetzlichen Krankenversicherung
familienversicherte Frauen mit einer
geringfügigen BeschäftigungMutterschaftsgeld von einmalig bis zu 210,00 Euro
durch das Bundesversicherungsamt
In der privaten Krankenversicherung
versicherte oder nicht krankenversicherte
ArbeitnehmerinnenMutterschaftsgeld von einmalig bis zu 210,00 Euro
durch das Bundesversicherungsamt plus
Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz
zwischen 13,00 Euro und dem durchschnittlichen
Nettoarbeitsentgelt
Frauen, deren Arbeitsverhältnis während
der Schwangerschaft vom Arbeitgeber
zulässig aufgelöst wurdePro Tag bis 13,00 Euro Mutterschaftsgeld; der
Arbeitgeberzuschuss wird diesen Frauen von
der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt
gezahlt
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
ohne Krankengeldanspruch
(ArbeitslosengeldIIEmpfängerinnen)Arbeitslosengeld II wird während der gesetzlichen
Mutterschutzfristen unter Berücksichtigung
eines Mehrbedarfs1 ab der 13. Schwangerschaftswoche
weitergezahlt.
1 Mehrbedarf wird nur bis einschließlich zum Entbindungstag gewährt