Wenn Sie als Witwe oder Witwer eine schädigungsbedingt pflegebedürftige Geschädigte oder pflegebedürftigen Geschädigten über 10 Jahre gepflegt haben, dann können Sie einen monatlichen Pflegeausgleich erhalten.
Voraussetzungen sind, dass Sie den Geschädigten während Ihrer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft bereits vor dem 01. Januar 2024 gepflegt haben und Sie nicht bereits einen Pflegeausgleich nach dem BVG im Besitzstand beziehen.
Der monatliche Pflegeausgleich beträgt für jedes Jahr der über 10 Jahre hinausgehenden Pflegezeit EUR 20. Die Berechnung erfolgt jedes Jahr erneut.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der sozialen Entschädigung.