Wenn ein Elternteil aufgrund eines schädigenden Ereignisses verstorben ist, dann können Sie als Halbwaise eine monatliche Entschädigungszahlung in Höhe von EUR 408 erhalten.
Wenn beide Eltern aufgrund eines schädigenden Ereignisses verstorben sind, dann können Sie als Waise eine monatliche Entschädigungszahlung in Höhe von EUR 638 erhalten.
Die monatlichen Entschädigungszahlungen werden bis zu Ihrem 18. Lebensjahr gezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die monatlichen Entschädigungszahlungen bis zum 27. Lebensjahr erhalten.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.