Sie reichen die Mitteilung entsprechend des Ereignisses bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die Angaben für die jeweilige Leistung und trägt die aktualisierten Angaben in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine ein.
Falls es zu einer Ablehnung der Eintragung kommt, erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.
Eine Schließung kann nicht abgelehnt werden und die Beratungsstelle wird entsprechend aus dem Verzeichnis ausgetragen