Nach einem Umzug, einer Änderung der Staatsbürgerschaft, einer Namensänderung oder einer Geschlechtsangleichung müssen diese personenbezogenen Daten im Hochschulverwaltungssystem abgeändert werden. Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag an Ihrer Hochschule.
Eine Änderung Ihrer Anschrift können Studierende im Selbstbedienungsportal der Hochschule vornehmen.
Eine Namensänderung muss der Hochschule rechtzeitig vor Abschluss der Studienzeit mitgeteilt werden.
Bei Geschlechtsangleichung kann die Mitteilung zur Ausstellung neuer Dokumente auch nach Beendigung des Studiums erfolgen. Neuausstellungen von Dokumenten in diesem Rahmen müssen gegebenenfalls gesondert angefordert werden.