Die Hessische Eichdirektion überwacht, dass Messgeräte durch die Hersteller korrekt in Verkehr gebracht werden insbesondere, ob sie korrekt messen. Dies betrifft in den Haushalten beispielsweise Strom-, Gas- und Wasserzähler, aber auch Waagen in Supermärkten, Zapfsäulen von Tankstellen, Abgasmessgeräte und vieles mehr.
Wird festgestellt, dass ein Messgerät von Anfang an nicht richtig misst, darf es nicht weiter hergestellt oder importiert werden. Auch der Rückruf von Messgeräten kann notwendig sein. Ggf. wird Hersteller oder Importeur zusätzlich ein Bußgeld auferlegt.
Mit dem Nachweis, dass ein Messgerät nicht korrekt misst, kann z.B. eine Verbrauchsabrechnung gegenüber dem Wasserversorger angefochten werden.