Menschen mit wesentlicher Behinderung, die auch mit professioneller Unterstützung und ergänzenden Hilfen nicht in einer eigenen Wohnung leben können, erhalten in einem Wohnheim bedarfsgerechte Hilfen und Unterstützungsleistungen.
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53-60 SGB XII
§§ 53-60 SGB XII
Die Unterstützung wird durch einen qualifizierten Leistungsanbieter erbracht. Um die geeigneten Leistungen auszuwählen und den erforderlichen Umfang der Unterstützung festzustellen, findet eine Beratung möglichst unter Teilnahme des Menschen mit Behinderung in der Hilfeplankonferenz der Region statt.
PerSEH - Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.lwv-hessen.de
Landeswohlfahrtsverband Hessen(Landeswohlfahrtsverband Hessen)