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Landschaftsschutz

Leistungsbeschreibung

Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

  • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
  • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
  • besonderen Bedeutung für die Erholung.

Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.

Quelle: Hessenfinder

Kontaktpersonen

Marc Dudda
DuddaMarc
Tel:
Work(06101) 602-224
Fax:
Fax(06101) 602-361
 
Christian Brück
BrückChristian
Tel:
Work(06101) 602-221
Fax:
Fax(06101) 602-361
 
Bettina Reimer
ReimerBettina
Tel:
Work(06101) 602-223
Fax:
Fax(06101) 602-361
 
Kerstin Kindl
KindlKerstin
Tel:
Work(06101) 602-222
Fax:
Fax(06101) 602-361
 

Organisationseinheit

Stadt Bad Vilbel
Stadt Bad Vilbel - Stadt Bad Vilbel - Liegenschaftsverwaltung