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Kleinkläranlagen

Leistungsbeschreibung

Wenn für Ihr Grundstück kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen Ihrer Gemeinde besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen über eine Kleinkläranlage gereinigt werden.

Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt im Regelfall der Gemeinde. Auskunft darüber, ob z. B. der Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Abwasserentsorgung geplant ist oder ob die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage möglich ist, erteilt Ihnen Ihre Gemeinde. Auskünfte zu den Anforderungen, die an eine Kleinkläranlage zu stellen sind, erteilt Ihnen die untere Wasserbehörde.

Die Gemeinde beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Wetteraukreis

Abwasser

Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich auch an die unteren Wasserbehörden wenden, die beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt sind.

Quelle: Hessenfinder

Kontaktpersonen

Matthias Bremer
BremerMatthias
Tel:
Work(06101) 602-342
Fax:
Fax(06101) 602-320
 
Diana Roth
RothDiana
Tel:
Work(06101) 602-288
Fax:
Fax(06101) 602-320
 
Christian Kischka
KischkaChristian
Tel:
Work(06101) 602-347
Fax:
Fax(06101) 602-320
 
Marcus Reifschneider
ReifschneiderMarcus
Tel:
Work(06101) 602-375
Fax:
Fax(06101) 602-320
 
Vanessa Jordan
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Work(06101) 602-327
Fax:
Fax(06101) 602-320
 
Burcu Yildiz
YildizBurcu
Tel:
Work(06101) 602-293
 
Timo Breitwieser
BreitwieserTimo
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Work(06101) 602-354
Fax:
Fax(06101) 602-320
 
Madeleine Arnold-Kersten
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Work(06101) 602-285
 

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